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Sommaire

Die behördlichen Formalitäten beim Bau einer Poolüberdachung über einem bestehenden Pool

Eine Überdachung von weniger als 1,80 m Höhe: keine Genehmigung erforderlich

Wenn Sie eine flache oder halbhohe  Poolüberdachung  über einem bestehenden Pool errichten möchten, ist in Frankreich keinerlei Antrag oder Meldung erforderlich, unabhängig von der Beckengröße. Sie können also die Installation der Poolüberdachung beginnen, ohne beim zuständigen kommunalen Bauamt Formulare einreichen zu müssen.

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Baumeldung: hohe Überdachung von mehr als 1,80 m Höhe

Die Errichtung einer hohen Poolüberdachung von mehr als 1,80 m Höhe über einem bestehenden Pool erfordert eine Baugenehmigung, unabhängig von der Grundfläche des Beckens oder der Überdachung. Sie müssen also vor Beginn der Arbeiten einen entsprechenden Bauantrag bei Ihrer Kommune einreichen. Hierzu müssen Sie in Frankreich das Formular Cerfa Nr. 13703*07 ausfüllen und es im Bauamt abgeben. Es kann erforderlich sein, diesem Antrag bestimmte Unterlagen wie etwa die Pläne Ihrer neuen Poolüberdachung beizulegen. Dann hat die Verwaltung einen Monat Zeit, Ihnen zu antworten. Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist keine Antwort erhalten haben, gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt. Nach Erhalt der Genehmigung müssen Sie während der Dauer der Arbeiten das Baustellenschild an Ihrem Anwesen anbringen. Bei einer Ablehnung des Vorhabens kann der Antragsteller per Einschreiben mit Rückschein eine Beschwerde bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Gut zu wissen: Die Errichtung einer Poolüberdachung kann eine Erhöhung bestimmter Steuern nach sich ziehen, da sie den Mietwert Ihres Hauses beeinträchtigen kann. Wir raten Ihnen deshalb, sich vor der Planung Ihres Projekts bei den zuständigen Behörden zu informieren.

Gleichzeitig einen Pool und eine Poolüberdachung mit gleicher Grundfläche errichten

Für Becken bis zu 10 m² Grundfläche ist keine Formalität erforderlich

Wenn Sie ein Becken mit einer Grundfläche von höchstens 10 m² und gleichzeitig eine Poolüberdachung gleicher Größe errichten, benötigen Sie in Frankreich keine besondere Genehmigung. Sie können also mit den Arbeiten beginnen, ohne das Bauamt Ihrer Gemeinde zu informieren.

Genehmigungen für einen Pool zwischen 10 und 100 m² mit niedriger oder halbhoher Überdachung

Bei der gleichzeitigen Errichtung eines Pools mit einer Grundfläche zwischen 10 und 100 m² und einer Poolüberdachung von weniger als 1,80 m Höhe ist in Frankreich eine vorherige Baumeldung erforderlich.

Becken zwischen 10 und 100 m² mit hoher Überdachung: Baugenehmigung erforderlich

Für das Bauprojekt eines Pools mit einer Grundfläche zwischen 10 und 100 m² und einer Poolüberdachung mit mehr als 1,80 m Höhe ist in Frankreich eine Baugenehmigung erforderlich. Hierfür ist das Formular Cerfa Nr. 13406*07 auszufüllen und dem Bauamt mit verschiedenen Unterlagen einzureichen, etwa dem Lageplan, dem Flächennutzungsplan, dem Grundriss oder auch Fotografien. Die Bearbeitungsfrist beträgt 2 Monate, die Baugenehmigung ist 3 Jahre lang gültig. Die Genehmigung muss in der Nähe der Baustelle angebracht werden. Bei einer Ablehnung ist es möglich, die Gemeindeverwaltung per Einschreiben mit Rückschein zu einem Überdenken ihrer Entscheidung aufzufordern. Ohne Antwort seitens der Behörden innerhalb der Bearbeitungsfrist kann der Antragsteller davon ausgehen, dass die Baugenehmigung erteilt wurde.

Die behördlichen Formalitäten für ein Schwimmbecken mit mehr als 100 m² Größe

Unabhängig von der Höhe der Poolüberdachung ist in Frankreich eine Baugenehmigung auch erforderlich, wenn der zu errichtende Pool eine Grundfläche von mehr als 100 m² hat. Dann muss beim Bauamt Ihrer Kommune ein kompletter Bauantrag mit allen Unterlagen eingereicht werden.

Baurecht: für Poolüberdachungen gelten möglicherweise spezielle kommunale Regelungen

Die baurechtlichen Bestimmungen in Frankreich variieren je nach Lage. Beispielsweise kann eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung der Bâtiments de France für die Installation einer Poolüberdachung erforderlich werden, wenn sich Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet befindet, also in der Nähe eines Kultur- oder Baudenkmals oder in einem geschützten oder denkmalgeschützten Bereich. In Siedlungsgebieten bestehen oft besondere Regeln hinsichtlich des Aussehens. Weitere Informationen über die baurechtlichen Vorschriften für Ihr Grundstück erhalten Sie im Bebauungsplan (Plan Local d’Urbanisme, PLU) Ihrer Gemeinde, der online oder im Bauamt Ihrer Kommune einsehbar ist. Die Hersteller von Poolüberdachungen übernehmen meist die behördlichen Formalitäten zur Erlangung von Genehmigungen, etwa die vorherige Baumeldung oder für eine Baugenehmigung, und können Sie während der gesamten Planungsphase Ihres Projekts begleiten.

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