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Poolüberdachung: Fälle, in denen keine Formalitäten zu erledigen sind

Es ist möglich, dass die Installation Ihrer Poolüberdachung keinerlei besondere Formalitäten oder Anträge erfordert. Sie können Ihr Schwimmbecken überdachen und schützen, ohne eine vorherige Baumeldung einreichen oder eine Baugenehmigung beantragen zu müssen, und zwar in folgenden Fällen:

  • Die Module der Poolüberdachung sind abnehmbar und sie wird höchstens 3 Monate im Jahr genutzt, um das Schwimmbecken zu schützen;
  • Pool und Poolüberdachung werden gleichzeitig gebaut, das Becken hat eine Fläche von weniger als 10 m² und es handelt sich um eine niedrige oder halbhohe Poolüberdachung mit nicht mehr als 1,80 m Höhe;
  • Installation einer niedrigen oder  halbhohen Poolüberdachung  mit weniger als 1,80 m Höhe über einem bereits bestehenden Pool mit einer Grundfläche von weniger als 100 m².
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Poolüberdachung: Wann muss man eine Baumeldung einreichen?

Die  vorherige Baumeldung  (déclaration préalable de travaux) ist in Frankreich eine städtebauliche Genehmigung der Gemeindeverwaltung. Sie gilt für bestimmte Bauten, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, beispielsweise bei: Erweiterung eines Hauses, Neubauten wie etwa eine Gartenlaube, die Nutzungsänderung eines Gebäudes oder die Installation eines Elements, welches das Aussehen des Hauses verändert. Eine vorherige Baumeldung ist also in mehreren Fällen der Installation einer Poolüberdachung erforderlich:

  • Der Pool ist bereits vorhanden, hat eine Fläche von weniger als 10 m2 und es handelt sich um die Installation einer Überdachung mit mehr als 1,80 m Höhe;
  • Sie errichten gleichzeitig einen ebenerdigen Pool mit einer Grundfläche zwischen 10 m2 und 100 m2 und eine niedrige oder halbhohe Poolüberdachung mit weniger als 1,80 m Höhe.

Vorherige Baumeldung: Welche behördlichen Formalitäten sind erforderlich?

Wenn Ihr Projekt diesen Kriterien entspricht, müssen Sie eine vorherige Baumeldung bei Ihrer Gemeindeverwaltung einreichen. Hierzu können Sie online das Formular Cerfa Nr. 13703*07 herunterladen. Das ausgefüllte Formular können Sie per Einschreiben versenden es eigenhändig im Bauamt abgeben. Ihm müssen ergänzende Unterlagen beiliegen, etwa der Lageplan Ihres Grundstücks. Die Gemeinde hat, gerechnet ab dem Eingang Ihres Antrags, einen Monat Zeit, Ihnen zu antworten. Eine Ablehnung muss begründet sein. Ohne Antwort der Gemeinde gilt Ihr Antrag als genehmigt. Sie müssen die Baugenehmigung während der Arbeiten auf Ihrem Grundstück aushängen. Eine vorherige Baumeldung ist 3 Jahre lang gültig.

Die Baugenehmigung für hohe Poolüberdachungen

Poolüberdachungen, die eine Baugenehmigung erfordern

Vor der Installation einer hohen Poolüberdachung über einem Schwimmbecken müssen Sie bei Ihrer Gemeinde eine Baugenehmigung beantragen, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Der bestehende Pool hat eine Grundfläche zwischen 10 m2 und 100 m2 und die hohe Poolüberdachung, fest oder beweglich, hat mehr als 1,80 m Höhe
  • Die Poolüberdachung wird parallel zum ebenerdigen Pool gebaut.

Wie beantragt man eine Baugenehmigung für eine Poolüberdachung?

Der Antrag einer Baugenehmigung ist eine kompliziertere behördliche Formalität als die vorherige Baumeldung. Zunächst müssen Sie das das Formular Cerfa Nr. 13406*04 ausfüllen, um die Baugenehmigung zu beantragen. Ferner müssen ergänzende Unterlagen wie etwa der Lageplan Ihres Grundstücks, der Grundriss des Neubaus oder auch Fotografien Ihres Grundstücks beigefügt werden. Nun hat die Gemeindeverwaltung 3 Monate Zeit, Ihnen zu antworten. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt. Im Allgemeinen dauert es etwa 2 Monate, um eine Baugenehmigung zur Installation einer Poolüberdachung zu erhalten. Wenn die Antwort negativ ausfällt, können Sie per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch einlegen. Bei einer ausbleibenden Antwort gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt. Eine Baugenehmigung ist 3 Jahre lang gültig. Wie bei einer vorherigen Baumeldung auch ist es erforderlich, die Baugenehmigung bis zum Ende der Bauarbeiten neben der Baustelle aufzuhängen.

Besondere kommunale Vorschriften für den Bau einer Poolüberdachung

Man muss wissen, dass jede Kommune das Recht hat, eigene baurechtliche Bestimmungen zu erlassen. Der kommunale Bebauungsplan (Plan Local d’Urbanisme, PLU) kann besondere Vorschriften vorsehen. Deshalb sollten Sie sich unbedingt an das Bauamt Ihrer Gemeinde wenden, um die behördlichen Formalitäten zu kennen, die für Ihr Grundstück zu erledigen sind. Beispielsweise dürfen Sie eine Poolüberdachung möglicherweise nicht auf Ihrem Grundstück errichten, wenn diese von der Straße aus sichtbar und das gewählte Modell der Überdachung nicht dem architektonischen Charakter der Stadt entspricht. Die Vorschriften können auch andere sein, wenn Sie in einem Siedlungsgebiet leben.

Poolüberdachung: Besonderheiten für Schutzgebiete

In Frankreich gelten für manche Gebiete besondere Bestimmungen, um deren historisches Bauerbe oder ihre natürlichen Lebensräume zu schützen. Wenn sich das Grundstück, auf dem Sie eine Poolüberdachung errichten möchten, in der Nähe eines Baudenkmals oder innerhalb eines Schutzbereichs oder eines Gebiets befindet, für das ein Schutzstatus beantragt wurde, müssen Sie zum Erhalt einer Baugenehmigung die Zustimmung der Bâtiments de France vorweisen. Dies kann die Fristen zur Erteilung einer vorherigen Baumeldung oder Baugenehmigung verlängern. Landwirtschaftliche Bereiche oder Naturschutzgebiete haben ebenfalls ihre eigenen Vorschriften hinsichtlich Pools und Poolüberdachungen. In jedem Fall ist der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde maßgeblich. Dieses Dokument sollten Sie sich online oder direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung ansehen, um die für Ihr Grundstück geltenden Bestimmungen zu kennen und mehr über die Kriterien für einen Antrag auf Baugenehmigung und vorherige Baumeldung zu erfahren.

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Poolüberdachung: Muss man die Erlaubnis der Miteigentümer einholen?

Wenn Sie in einer Wohnsiedlung leben, sind Ihr Grundstück und Haus oft Teil einer Eigentümergemeinschaft. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie bei bestimmten Arten von Arbeiten zunächst die Zustimmung der Miteigentümer einholen oder eine Baugenehmigung beantragen, selbst wenn Sie den Bau auf Ihrem Privatgrundstück planen.

Wann ist die Erlaubnis der Miteigentümer nicht erforderlich?

Wenn Sie in Frankreich Bauarbeiten auf Ihrem Privatgrundstück planen, können Sie diese ohne Genehmigung durch die Eigentümerversammlung durchführen, sofern der Bau folgende Bedingungen erfüllt:

  • Er wirkt sich nicht auf die Gemeinschaftsgrundstücke aus, die Wände Ihrer Poolüberdachung dürfen beispielsweise nicht in einer gemeinschaftlichen Fassade verankert sein.
  • Er beeinträchtigt nicht die Rechte der anderen Miteigentümer, das heißt, er darf die Nutzung der Gemeinschaftsgrundstücke oder den Wert der Eigentümergemeinschaft nicht beeinträchtigen.
  • Er darf die architektonische Harmonie des Gebäudes nicht stören. Der Bau einer Poolüberdachung erfüllt diese Bedingungen in aller Regel nicht.

Um eine Poolüberdachung über seinem Schwimmbecken zu errichten, müssen Sie Ihr Projekt also in den allermeisten Fällen den Miteigentümern zur Abstimmung vorlegen.

Poolüberdachung: Formalitäten, um die Zustimmung der Miteigentümer zu erhalten

Um die Zustimmung Ihrer Miteigentümer zu erhalten, müssen Sie Ihr Projekt der Eigentümerversammlung vorlegen. Hierzu müssen Sie zunächst einen Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung an Ihre MEG-Verwaltung schicken. Idealerweise ergänzen Sie Ihren Antrag um alle Unterlagen, also Beschreibung der Baumaßnahme und -arbeiten sowie die Pläne, damit die Miteigentümer vor der Versammlung über Ihr Anliegen informiert sind. Nun wird Ihr Projekt in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung aufgenommen. Für die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft benötigen Sie eine Mehrheit der Stimmen. Die Art dieser Mehrheit hängt vom Volumen der Arbeiten und der Satzung der Eigentümergemeinschaft ab. In manchen Fällen ist eine absolute Mehrheit erforderlich, das heißt, die Mehrheit der Stimmen der Miteigentümer, ob bei der Versammlung anwesend oder nicht. Bei anderen wiederum ist zusätzlich eine Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, um Ihr Projekt zu genehmigen. Die Entscheidung der Miteigentümer wird schließlich von der MEG-Verwaltung im Versammlungsprotokoll festgehalten.

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